XPS Getriebeöl Rotax Max
Information Altölrücknahme
Bei Altöl handelt es sich um Sonderabfall, dessen Umgang und Verwertung in der Altölverordnung geregelt wird. Eine unsachgemäße Beseitigung von Altöl gefährdet die Umwelt! – Das Altöl gehört daher in eine Altölannahmestelle.
Wir empfehlen, Ölwechsel am besten immer an Stellen mit dafür speziell geeigneter Vorrichtung ( z. B. Werkstätten und Tankstellen ) durchführen zu lassen.
Nach der Altölverordnung müssen wir als gewerbsmäßig Handelnde, die Verbrennungsmotorenöl an den Endverbraucher abgeben, Altöl zurücknehmen.
Die Abgabe von Altöl (Verbrennungsmotorenöl) an unseren Verkaufsort ist daher in der Menge kostenlos möglich, die der Menge der ausweislich unserer Rechnung gekauften Menge entspricht.
Bei Abgabe derartiger Sonderabfälle an unserem Verkaufsort beachten Sie bitte:
- Die Abgabe während der gewöhnlichen Geschäftszeiten vorzunehmen.
- Den Kaufnachweis (unsere Rechnung) vorzulegen.
Für die Rücksendung derartiger Sonderabfälle beachten Sie bitte:
- Die Verfüllung des Altöls oder des gebrauchten Ölfilters in eine auslaufsichere und dafür zugelassene Verpackung vorzunehmen.
- Die Transportvorschrift des von ihnen beauftragten Transportunternehmens (Altöl ist Sonderabfall).
- Eine Kopie des Kaufbeleges (Rechnung) der Sendung beizulegen.
- Die Rücksendung ausreichend zu frankieren und an die Adresse des Rechnungsabsenders zu adressieren.